Von wo auch immer Sie anrufen, die richtige Notrufnummer zur nächsten Rettungsleitstelle ist:
112
Da wir in Norderstedt die Vorwahl 040 (Hamburg) haben erreichen Sie bei einem Notruf als erstes die Rettungsleitstelle der Feuerwehr Hamburg. Damit der dortige Disponent schnelle Hilfe gewähren kann, beachten Sie immer!!!
Wenn Sie in Norderstedt die Feuerwehr oder den Rettungdienst benötigen, wählen Sie immer den Notruf 112 und sagen Sie dem Disponenten sofort: “Ich rufe aus Norderstedt an”.
Dann werdem Sie umgehend zur Rettungsleitstelle der Feuerwehr Norderstedt durchgestellt.
Oft gehen wertvolle Sekunden verloren, weil Anrufer, die einen Unfall melden und Hilfe anfordern, sich verheddern. Merken Sie sich unbedingt
die fünf W’s
Wo ?
Geben Sie den genauen Ort an, an dem sich der Unfall ereignet hat. Bei komplizierteren Örtlichkeiten gegebenenfalls sogar eine genaue Wegbeschreibung.
Was ist passiert ?
Beschreiben Sie den Unfall.
Wie viele Verletzte ?
Nennen Sie die Zahl der Verletzten, bei Kindern unbedingt auch das Alter
Welche Verletzungen ?
Beschreiben Sie nach Ihrer Beobachtung die Schwere der Verletzung – z.B. atmet nicht, hat sich am ganzen Körper verbrüht, Stromschlag, Sturz mit Bein- oder Armbruch, der Knochen durchsticht die Haut.
Warten Sie auf Rückfragen !
Beenden Sie das Telefongespräch erst dann, wenn die Rettungsleitstelle Ihnen sagt, dass sie alle Informationen erhalten hat! Normalerweise fallen darunter die Aufnahme der Daten des Anrufers.
Zögern Sie nie, den Notarzt- bzw. Rettungswagen zu rufen! Der Notruf 112 ist immer kostenlos – auch über Handy! (Beachten Sie nur, dass es auf Grund unterschiedlicher Netzgebiete nicht immer die nächstgelegene Zentrale ist, die sich meldet, aber da die Notrufzentralen untereinander verbunden sind, wird Ihre Meldung schnellstens weitergeleitet).
Wo finde ich Informationen zum Thema ‘Rauchmelder’?
Was man bei Informationsveranstaltungen leider immer wieder hört, ist die Meinung der Bevölkerung, dass man keinen Rauchmelder benötigt weil man ja vom Qualm wach wird und dann schnell aus der Wohnung gehen kann.
Und genau das ist ein tödlicher Trugschluss!
Im Schlaf funktioniert die Wahrnehmung von Rauch durch die Nase nicht. Selbst reizende Gase lösen dann keinen Hustenreflex mehr aus. Das Kohlenmonoxid (chem. Formel: “CO”) im Brandrauch ist geruchlos. Man nimmt es einfach nicht wahr. Schon zwei bis drei Atemzüge reichen aus, um die roten Blutkörper mit CO soweit zu sättigen, dass sie keinen Sauerstoff mehr aufnehmen können. Man erstickt im Schlaf ohne es zu bemerken.
Das ist der Grund, weshalb 95% der Brandtoten, nicht etwa durch die direkte Einwirkung von Feuer sterben, sondern vielmehr durch Brandrauch, der auch dann schon entstehen kann, ohne das Flammen erkennbar sind.
Das hat den Gesetzgeber dazu bewogen, eine Rauchmelderpflicht vorzuschreiben. Alle Schlafzimmer, alle Kinderzimmer und alle Flure, über die ein Rettungsweg aus Aufenthaltsräumen führt, müssen jeweils mit mindestens einem Rauchmelder ausgestattet sein. Für eine Wohnung mit einem Schlafzimmer, einem Flur und einen Kinderzimmer heißt das, dass Sie mindestens 3 Rauchmelder benötigen. Die Regelung dazu finden sie im § 49 Absatz 4 (BauO S-H) der Landesbauordnung Schleswig-Holstein.
Auch wir als Feuerwehr empfehlen dringend die Ausstattung mit Rauchmeldern. Daher informieren und beraten wir die Bevölkerung gerne bei Veranstaltungen wie beispielsweise beim “Tag der offenen Tür”.
Viele weitere Information rund um das Thema erhalten Sie auf der Webseite www.rauchmelder-lebensretter.de
Ein Tipp noch! Prüfen Sie halbjährlich und am besten vor jedem Urlaub, ob die Batterien Ihres Rauchmelders noch ausreichen. Dies geschieht sehr einfach über den Testknopf. Oftmals ist man einfach nicht zu Hause, wenn das Hinweissignal auf eine fast leere Batterie ertönt. Dies führt oft zu unnötigen Einsätze für uns und blockiert wichtige Einsatzmittel für andere Notfälle.
Wenn Sie ein Lagerfeuer oder ein Osterfeuer veranstalten, oder Buschwerk verbrennen möchten, ist dies beim Ordnungsamt zu beantragen bzw. anzuzeigen.
Dies ermöglicht der Polizei und den Rettungskräften einen Überblick und es können damit ggf. Fehlalarmierungen vermieden werden.
Die Stadtverordnung Feuer über die Benutzung von Feuer und von brandgefährlichen Geräten im Freien ist zu beachten und einzuhalten.
Das Feuer kann gegen den Willen desjeingen, der es beaufsichtigt, durch die Feuerwehr gelöscht werden, wenn
die Polizei dies anweist und die beaufsichtigende Person nicht in der Lage ist das Feuer selbst zu löschen.
Gebäude oder Gebäudeteile gefährdet sind,
Anwohner durch Rauch belästigt werden
Der notwendige Anzeigevordruck steht Ihnen auf dieser Seite als Download zur Verfügung. Den vollständig ausgefüllten Vordruck senden Sie bitte rechtzeitig an das Ordnungsamt der Stadt Norderstedt.
Link zum Download hier.
Beim Grillen sollten Sie diese Regeln beachten:
Spritzen Sie niemals brennbare Flüssigkeiten in einen Grill!
Achten Sie beim Aufstellen des Grills auf einen festen Standplatz und halten Sie Abstand zu brennbaren Materialien. Transportieren Sie den Grill nicht, wenn er in Betrieb ist.
Verwenden Sie Gas- oder Holzkohlegrills niemals in geschlossenen Räumen. Hier besteht die Gefahr einer Kohlenmonoxidvergiftung!
Beachten Sie die Windrichtung. Vergewissern Sie sich, dass keine Funken und Glut vom Wind verweht werden.
Behalten Sie den Grill immer im Auge und halten Sie immer eine Löschdecke, einen Eimer Sand oder einen Pulverlöscher bereit. Löschen Sie ihn nicht mit einem Eimer Wasser. Der hierbei entstehende Wasserdampf kann zu Verbrühungen führen.
Kinder können Gefahren, wie z.B. Hitze, Stichflammen und Fettspritzer, beim Grillen nicht einschätzen, halten Sie sie daher fern.
Verwenden Sie nur handelsübliche Grillanzünder mit GS oder DIN Kennzeichnung. Keinesfalls “Brandbeschleuniger” wie Benzin oder Spiritus, sonst kommt es zu einer blitzartigen Verpuffung. Resultat sind schwerste Verbrennungen.
Achten Sie bei Verwendung eines Gasgrills unbedingt darauf, dass die Anschlüsse dicht sind und der Verbindungsschlauch nicht der Hitze ausgesetzt ist.
Entsorgen Sie die Grillkohle erst, wenn diese vollständig erkaltet ist.
Sollte es dennoch beim Grillen zu Brandverletzungen kommen, kühlen Sie diese sofort mit viel Wasser, bis spürbare Schmerzlinderung eintritt. Decken Sie die Wunde dann möglichst keimfrei ab, und begeben Sie sich sofort in ärztliche Behandlung.
Alljährlich zum Jahreswechsel muss die Feuerwehr besonderes häufig Hilfe leisten, sei es bei Verletzungen oder Bränden, ausgelöst durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Dabei kann Silvester auch mit der beliebten “Knallerei” ein sicheres Vergnügen sein, vorausgesetzt man beherzigt einige Tipps.
Illegales Feuerwerk ist lebensgefährlich!
Sicherer Umgang mit Feuerwerkskörpern
Verwenden Sie nur geprüftes Feuerwerk mit einer Registriernummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle. ◦Die Prüfung von Feuerwerk wird in Europa gemäß der Richtlinie pyrotechnische Gegenstände [2013/29/EU] durch 15 benannte Stellen durchgeführt.
Lesen Sie die Gebrauchsanweisungen des Feuerwerks.
Bewahren Sie Feuerwerkskörper getrennt von Zündhölzern oder Feuerzeugen auf
Brennen Sie Tischfeuerwerk nur auf feuerfesten Unterlagen und nicht in der Nähe von leicht entzündbaren Materialien ab
Lassen Sie angezündete Feuerwerkskörper, die nicht explodiert sind, unbedingt liegen! Diese sind unberechenbar und können auch später noch explodieren.
Lassen Sie Raketen nur von geeigneten Freigeländen oder der Straße aus senkrecht nach oben starten, nicht schräg oder vom Balkon aus. Richten Sie Abschussrampen für Raketen so ein, dass diese auf ihrer Flugbahn gegen keinerlei Hindernisse treffen. Am sichersten ist eine leere Flasche in einer Getränkekiste. ◦Zünden Sie “Kanonenschläge” oder andere laute Knallkörper so, dass Menschen oder Tiere nicht gefährdet werden (Gefahr von Verbrennungen und/oder irreversiblen Gehörschäden!)
Richten Sie Böller (egal welcher Größe) und Raketen niemals gegen Menschen und Tiere!
Achten Sie auf Altersbeschränkungen
Feuerwerkskörper der Kategorie 1 (Kinder und Jugendliche)
Kinder und Jugendliche dürfen nur Feuerwerkskörper der Kategorie 1 kaufen und unter Aufsicht abbrennen – z.B. Bengalisches Feuer, Wunderkerzen, Tischfeuerwerk
Feuerwerkskörper der Kategorie 2 (Nur für Erwachsene)
Feuerwerk der Kategorie 2 darf ausschließlich von Erwachsenen erworben und verwendet werden.
Sichern Sie Wohnung und Balkon!
Halten Sie Fenster und Balkontüren in der Silvesternacht geschlossen
Entfernen Sie alle brennbaren Gegenstände von Ihrem Balkon
Halten Sie für Entstehungsbrände eine Blumenspritze und/oder einen gefüllten Wassereimer bereit.
Wenn es zum Brand kommt
Raum verlassen
Türen schließen
Feuerwehr (Notruf 112) alarmieren
Feuerwehr erwarten und einweisen
Achtung: Brandverletzungen sofort mit handwarmem Wasser maximal 10 Minuten lang kühlen.
Überraschend auftretende Unwetter wie Eisregen oder Wärmegewitter treten oft so plötzlich auf, dass eine Vorbereitung gegen ihre Auswirkungen kaum möglich ist.
Aber bei Starkregen, Sturzfluten, schweren Gewittern, Sturmböen oder auch Wirbelstürmen, bleibt durch die Unwetterwarnungen in den Medien vielfach genug Zeit, die Gefahren zu reduzieren und Schäden zu vermeiden oder zu mindern.
Dabei ist es wichtig, dass Sie die Möglichkeit der Medien nutzen, die Wetterberichte zu verfolgen und ggf. Unwetterwarnungen zu befolgen. Speziell für Norderstedt kommt hier die Warn App BIWAP zum Einsatz!
Hinweise zum Verhalten bei Sturm- bzw. Unwetterwarnung
Halten Sie Türen und Fenster geschlossen, damit keine Regenböen Wasser in den Wohnbereich drücken können, bedenken Sie evtl. vorhandene Dachluken.
Halten Sie Balkon- und Terrassenabläufe sowie alle zum Gebäude gehörenden sonstigen Abläufe frei von Blättern
Fahren Sie Markisen ein, schließen Sie Sonnenschirme
Bei sehr starken Niederschlägen könnte Wasser in die tiefer gelegenen Räume (Keller) eindringen, ggf. sollten Sie elektrische Geräte im Kellerbereich vom Netz nehmen und durch Wasser gefährdete Sachen erhöht lagern. Bekämpfen Sie kleinere Wasserschäden selbst. Sie halten damit Feuerwehrkräfte für wichtige Einsätze frei.
Bleiben Sie bei Sturm und Gewitter im Haus – das ist der sicherste Ort.
Sollten Sie im Freien überrascht werden, gehen Sie in Hockstellung.
“Helfen Sie der Feuerwehr, ihre Ressourcen effizient einzusetzen und zwar dort, wo echte Notfälle eingetreten sind und beseitigen kleiner Schäden selbst!“
Brände und andere akute Notfälle melden Sie über die Notrufnummer 112.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Regen- und Sturmschäden nach Priorität beseitigt werden. Belasten Sie die Leitstelle nicht durch Nachfragen, außer in wirklich dringenden Fällen.
Die Feuerwehr kommt!
Weitere Empfehlungen finden sie ebenfalls hier auf den Seiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe!
Was tun wenn der Strom ausfällt
Wie die Vergangenheit es immer wieder aufzeigt sind auch wir in Norderstedt vor Flächendeckenden Stromausfällen nicht ausgenommen.
Wissen Sie, was passiert, wenn der Strom ausfällt?
Das Telefon ist tot, die Heizung springt nicht an, warmes Wasser fehlt, der Computer streikt, die Kaffeemaschine bleibt aus, das Licht ist weg. Die Aufzählung können Sie beliebig erweitern. Schnell merken Sie, wie abhängig Sie von elektrischer Energie sind.
In der Regel werden Stromausfälle in wenigen Stunden behoben. Aber es kann in Notsituationen durchaus auch einmal Tage dauern, bis der Strom wieder verfügbar ist.
Auf der Internetseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sind hierzu Informationen sowie ein Merkblatt hinterlegt.
Weitere Empfehlungen finden sie ebenfalls hier auf den Seiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe!